Neue Erbschaftsregel

Juli 2, 2018 in Siebenwindnews

Guten Tag werte Spielerschaft,

Da uns in den letzten paar Monaten/Wochen einige Einzelfälle, die einen extremen Itemverschub bei Erbschaft hatten, feststellten, werden wir die Erbschaftsregel wieder einführen mit eindeutiger Definition. Diese werden wir auch bei den jüngsten Einzelfällen zur Anwendung bringen, die uns zu diesem Beschluss führten. Wir sind nach wie vor ein Rollenspiel-Shard und daher haben auch Erbschaften dem logischen Menschenverstand zu folgen. Wir hielten es bislang nicht für nötig, eine neue Regel dafür einzuführen. Da dies aber in einem nicht Rollenspiel konformen Ausmaß genutzt wurde ist es bedauerlich, dass wir wieder etwas mehr Text in die Regeln Siebenwinds bringen müssen der dies klar festlegt.

„Wenn ein Char stirbt oder die Insel verlässt (gelöscht wird), dürfen seine Items weitergegeben/vererbt werden. Crossgaming (Übertragen von Items zwischen Charakteren des gleichen Accounts) ist selbstverständlich weiterhin untersagt. Aus der Spiellogik heraus ist es dennoch ratsam, nur wirklich einzigartige/schwer zu erlangende Items weiter zu geben.
WICHTIG: Erbschaften dürfen nur von Char zu Char wandern, wenn nachweislich belegbar ist, dass sich diese Charaktere nahe standen (z.B. freundschaftliches Verhältnis – steigernd) oder Teile der Erbschaft an Institutionen oder Verwaltungen gehen. Hier steht rp logisches Verhalten im Vordergrund. Bei Weitergabe von Unmengen an Items, unlogische Item Übergaben (wieso z.B. sollte ein Zwerg einem Orken aus heiterem Himmel seine Axt geben?) oder grenzwertigem Rollenspiel (ala „Hier, schenk ich dir“ – und der Char löscht kurz darauf ohne weiteres vorher stattgefundenes RP) wird sich der Support einschalten.. Bei Unsicherheiten kann man sich jederzeit vor Vererbung per Ticket an den Spielersupport wenden.“

Mit besten Grüßen,
Eure Spielleitung